Kostentransparenz ist uns wichtig!


Vor einer Auftragserteilung sprechen wir mit Ihnen über das Honorar
und die Kostenrisiken.

Die anwaltliche Tätigkeit wird, wenn nicht anders vereinbart, nach dem Vergütungsverzeichnis und der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes errechnet. Für die Vertretung vor Gericht ist diese Vergütung gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundes-Rechtsanwaltskammer.
Einen Kostenrechner finden Sie auf den Seiten des Deutschen Anwaltverein.
Für außergerichtliche Beratung und Vertretung kann ein Stundenhonorar, in geeigneten Fällen auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Der Stundenhonorarsatz der Kanzlei beträgt in der Regel 200,00 EUR, der Tagessatz (8 Stunden) 1.200,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Gern übernehmen wir die Kostenregulierung über die Rechtsschutzversicherung. Wer die Kosten der Beratung bzw. der gerichtlichen Vertretung nicht aufbringen kann, hat evtl. Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozeßkostenhilfe .